{"id":1485,"date":"2021-02-20T11:24:19","date_gmt":"2021-02-20T10:24:19","guid":{"rendered":"https:\/\/comandulli.it\/privacy-policy\/informativa-clienti\/"},"modified":"2022-01-29T16:10:03","modified_gmt":"2022-01-29T15:10:03","slug":"agb_comandulli_gmbh","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/comandulli.it\/de\/agb\/agb_comandulli_gmbh\/","title":{"rendered":"AGB Comandulli GmbH"},"content":{"rendered":"<p><em>F\u00fcr Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Comandulli Costruzioni Meccaniche srl verweisen wir Sie zu <a href=\"https:\/\/comandulli.it\/privacy-policy\/informativa-clienti\/\">https:\/\/comandulli.it\/privacy-policy\/informativa-clienti\/<\/a><\/em><\/p>\n<p><strong>Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der Comandulli GmbH Steinere Furt 60, Gewerbegebiet \u201eDie H\u00f6fe\u201c 3-11, D-86167 Augsburg (Verk\u00e4ufer)<\/strong><\/p>\n<p><strong>1 Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>(1) F\u00fcr die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung, insbesondere Lieferungen und sonstigen Leistungen, zwischen Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer sowie Kaufinteressenten gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Besteht zwischen dem K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer eine Rahmenvereinbarung, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowohl f\u00fcr die Rahmenvereinbarung als auch f\u00fcr den einzelnen Auftrag. Diese Bedingungen gelten auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4fte mit dem K\u00e4ufer, soweit es sich um Rechtsgesch\u00e4fte verwandter Art handelt.<\/p>\n<p>(2) Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, der Verk\u00e4ufer h\u00e4tte ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Gegenbest\u00e4tigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Gesch\u00e4fts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen.<\/p>\n<p>(3) Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Verk\u00e4ufer in Kenntnis entgegenstehender oder von den folgenden Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausf\u00fchrt.<\/p>\n<p>(4) Erst durch schriftliche Best\u00e4tigung werden Abschl\u00fcsse und Vereinbarungen f\u00fcr den Verk\u00e4ufer verbindlich, auch soweit sie den Vertragsinhalt ab\u00e4ndern. Abreden, die von diesen Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen abweichen, gelten nur f\u00fcr solche Gesch\u00e4fte, f\u00fcr die sie ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Sie haben weder r\u00fcckwirkend Geltung noch gelten sie f\u00fcr zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4fte, sofern sie nicht erneut schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>(5) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Alle Vereinbarungen, die zwischen Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer zwecks Ausf\u00fchrung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.<\/p>\n<p><strong>2 Angebote, Leistungsumfang, Vertragsabschluss, Teillieferungen, Eigentums- und Urheberrechte<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Angebote des Verk\u00e4ufers erfolgen grunds\u00e4tzlich freibleibend und unverbindlich und werden kostenlos abgegeben. Sie k\u00f6nnen bis zum Eingang der schriftlichen Annahmeerkl\u00e4rung oder bis zur Auslieferung des Liefergegenstandes seitens des Verk\u00e4ufers jederzeit widerrufen werden.<\/p>\n<p>(2) Soweit der Verk\u00e4ufer eine Verpflichtung oder Verbindlichkeit nicht ausdr\u00fccklich \u00fcbernommen hat, sind Angebotsunterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Material, Gewichts- und Ma\u00dfangaben nur als Ann\u00e4herungswerte zu verstehen.<\/p>\n<p>(3) Die in Katalogen, Preislisten, Brosch\u00fcren, Firmeninformationsmaterial, Prospekten, Anzeigen auf Messest\u00e4nden, in Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien angef\u00fchrten Informationen \u00fcber die Leistungen und Produkte des Auftragnehmers sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdr\u00fccklich als schriftlich zum Vertragsinhalt erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>(4) Die Erteilung eines Angebots des Bestellers verpflichtet den Verk\u00e4ufer nicht zur Auftragsannahme.<\/p>\n<p>(5) Teillieferungen kann der Besteller nicht zur\u00fcckweisen.<\/p>\n<p>(6) Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich an allen Angebotsunterlagen, wie Zeichnung oder technischen Unterlagen, Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Angebotsunterlagen d\u00fcrfen weder nachgeahmt, vervielf\u00e4ltigt, noch dritten Personen und Konkurrenzfirmen zug\u00e4nglich gemacht werden und sind auf das Verlangen des Verk\u00e4ufers unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben. Konstruktionszeichnungen werden nicht abgegeben.<\/p>\n<p>(7) Rechtserhebliche Willenserkl\u00e4rungen des Bestellers wie K\u00fcndigungen, R\u00fccktrittserkl\u00e4rungen, Verlangen nach Kaufpreisminderung oder Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.<\/p>\n<p><strong>3 Annahme, Leistungsumfang, Schutzrechte Dritter<\/strong><\/p>\n<p>(1) Bestellungen des K\u00e4ufers sind f\u00fcr diesen verbindlich. Erst durch die schriftliche Best\u00e4tigung des Auftrages durch den Verk\u00e4ufer, die f\u00fcr die Art und den Umfang der Lieferung ma\u00dfgebend ist, werden Verpflichtungen f\u00fcr den Verk\u00e4ufer begr\u00fcndet. Sofern seitens des Verk\u00e4ufers keine anderweitige schriftliche Best\u00e4tigung erfolgt, gilt die Lieferung oder Rechnung als Auftragsbest\u00e4tigung. Ist eine Bestellung des K\u00e4ufers als Angebot gem. \u00a7 145 BGB zu qualifizieren, so kann der Verk\u00e4ufer dieses innerhalb von 60 Tagen annehmen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Bestellung. Wird die Ware durch den Verk\u00e4ufer vor Ablauf dieser Frist ausgeliefert, so kommt der Vertrag ausnahmsweise auch ohne schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung zustande.<\/p>\n<p>(2) F\u00fcr den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschlie\u00dflich die Auftragsbest\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>(3) Schutzvorrichtungen im Sinne der Unfallverh\u00fctungsvorschriften werden insoweit mitgeliefert, wie dies vereinbart ist. Betriebsstoffe und Schmiermaterial geh\u00f6ren nicht zu unserem Lieferumfang. F\u00fcr elektronische Einrichtungen gelten die allgemeinen Bedingungen des Lieferanten dieser Erzeugnisse.<\/p>\n<p>(4) Liegen Muster, Zeichnungen und Modelle des Bestellers der Lieferung des Verk\u00e4ufers zugrunde, \u00fcbernimmt der Besteller die Haftung daf\u00fcr, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. In solchen F\u00e4llen ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Ein eventuell entstehender Schaden ist vom Besteller zu ersetzen und der Verk\u00e4ufer durch den Besteller freizustellen.<\/p>\n<p>(5) Ist der K\u00e4ufer Kaufmann, ist f\u00fcr den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen im Rahmen des Vertragsschlusses ausschlie\u00dflich der schriftlichen Best\u00e4tigung seitens des Verk\u00e4ufers ma\u00dfgeblich, sofern der K\u00e4ufer nicht unverz\u00fcglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere f\u00fcr m\u00fcndliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen bei Vertragsschluss. Eine Mitteilung an den Verk\u00e4ufer ist jedenfalls dann nicht mehr unverz\u00fcglich, wenn sie dem Verk\u00e4ufer nicht innerhalb von drei Werktagen zugegangen ist.<\/p>\n<p><strong>4 Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Es werden die Preise des Angebots berechnet, s\u00e4mtliche Preise und Entgelte verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise des Verk\u00e4ufers gelten ab Werk ausschlie\u00dflich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen, Zoll und Versicherung. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zur\u00fcckgenommen, wenn der Verk\u00e4ufer kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist.<\/p>\n<p>(2) Die Montage ist, soweit nicht eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, im Kaufpreis nicht enthalten.<\/p>\n<p>(3) Ber\u00fccksichtigt der Verk\u00e4ufer \u00c4nderungsw\u00fcnsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>(4) Kosten f\u00fcr Fahrt-, Tag- und N\u00e4chtigungsgelder werden bei periodisch verrechenbarem Entgelt gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht eine andere Vereinbarung geschlossen worden ist. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.<\/p>\n<p>(5) Aufrechnung und Zur\u00fcckhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist.<\/p>\n<p><strong>5 F\u00e4lligkeit<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Zahlungen sind, falls nichts anderes vereinbart ist, folgenderma\u00dfen spesen- und abzugsfrei f\u00e4llig: 40% bei Bestellung, 50% bei Versandbereitschaftsmeldung und 10% innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Ist vereinbart, dass eine Teilzahlung nach Lieferung der Maschine zur Zahlung f\u00e4llig ist, gilt als Lieferung der Tag, an welchem die Ware auf das Betriebsgel\u00e4nde des Bestellers angeliefert wird, ohne Montage, Inbetriebnahme und Einweisung.<\/p>\n<p>(2) Sollten sich die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des K\u00e4ufers verschlechtern, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis sofort f\u00e4llig zu stellen sowie die Ausf\u00fchrung des Auftrages nur gegen Vorauszahlung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>(3) Eine Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Verk\u00e4ufer \u00fcber diese verf\u00fcgen kann. Zahlungswidmungen des K\u00e4ufers, etwa auf \u00dcberweisungsbelegen sind nicht verbindlich. Die Annahme von Wechseln und Schecks gilt nicht als Zahlung, sondern erst deren Bareinl\u00f6sung. Diskont-, Wechselstempel-, Domizil- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird.<\/p>\n<p>(4) Sollte ein periodisch verrechenbares Entgelt, etwa f\u00fcr Service- oder Wartungsleistungen vereinbart werden, ist dieses j\u00e4hrlich am Beginn eines Kalenderjahres f\u00e4llig. Beginnt oder endet der Vertrag w\u00e4hrend eines Jahres, so steht dieses Entgelt anteilig zu. Dieses Entgelt ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2015, wobei das Monat, in dem der Service- oder Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, als Ausgangsbasis dient. Wird der VPI 1996 nicht mehr verlautbart, tritt an dessen Stelle jener, der diesem nachfolgt oder diesem am ehesten entspricht. Comandulli GmbH ist \u00fcberdies berechtigt, ein periodisch verrechenbares Entgelt aus den in Punkt 5.2. genannten Gr\u00fcnden anzupassen.<\/p>\n<p><strong>6 Verzug des K\u00e4ufers, Zahlungsvereinbarungen, M\u00e4ngelr\u00fcge<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Verg\u00fctung ist nach Eintritt ihrer F\u00e4lligkeit ohne vorausgegangene Mahnung mit 9-Prozentpunkten \u00fcber dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach \u00a7 247 BGB zu verzinsen. Durch die Verzinsung wird die Geltendmachung weiterer Verzugssch\u00e4den unsererseits nicht ausgeschlossen. Sollte der Verk\u00e4ufer dar\u00fcberhinausgehende Zinsen in Anspruch nehmen, so ist er berechtigt, auch diese zu verlangen. Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckm\u00e4\u00dfige und notwendige Kosten, wie etwa Aufwendungen f\u00fcr Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allf\u00e4llige gerichtliche oder au\u00dfergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind dem Verk\u00e4ufer zu ersetzen.<\/p>\n<p>(2) Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Beg\u00fcnstigungen, so etwa Skonti und Rabatte sind unter der Bedingung der termingerechten und vollst\u00e4ndigen Zahlung gew\u00e4hrt. Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, diese nach zu verrechnen.<\/p>\n<p>(3) Ist der K\u00e4ufer mit einer im aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer in Verzug, ist der Verk\u00e4ufer unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, seine Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den K\u00e4ufer einzustellen und\/oder eine angemessene Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen. Ein R\u00fccktritt vom Vertrag durch den Verk\u00e4ufer liegt durch diese Handlungen nur, wenn dieser ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wurde.<\/p>\n<p>(4) Eine M\u00e4ngelr\u00fcge entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Die Aufrechnung durch den K\u00e4ufer mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsanspr\u00fcchen ist nur zul\u00e4ssig, wenn die Forderung rechtskr\u00e4ftig festgestellt wurde oder diese vom Auftragnehmer nicht bestritten wird.<\/p>\n<p><strong>7 Aufstellung der Maschinen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Das Abladen und die Aufstellung der Maschinen obliegen dem Besteller.<\/p>\n<p>(2) Bei Aufstellung von Maschinen und Anlagen sind vom Besteller am Aufstellungsort rechtzeitig Helfer, Hebezeuge sowie alle zur Montage erforderlichen Materialien unentgeltlich zu stellen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass ausreichend Strom, Drucklast (tragf\u00e4higer Boden) Luft- und Wasserversorgung gew\u00e4hrleistet ist. Der Transport schwerer Teile am Bau ist gleichfalls Sache des Bestellers. Maurer-, R\u00fcst-, Zimmerer-, Maler- und Glasarbeiten sind vom Besteller zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>(3) Wenn im Kaufpreis die Kosten f\u00fcr die Montage enthalten sind, sind daf\u00fcr nur die Kosten f\u00fcr normale Arbeitszeiten umfasst. Die durch \u00dcberstunden entstehenden Mehraufwendungen des Verk\u00e4ufers werden zus\u00e4tzlich berechnet.<\/p>\n<p><strong>8 Lieferfrist<\/strong><\/p>\n<p>(1) Liefer-\/Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich schriftlich als verbindlich in der Auftragsbest\u00e4tigung oder im Einzelvertrag schriftlich vereinbart wurden.<\/p>\n<p>(2) Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gr\u00fcnden auch immer zu einer Ab\u00e4nderung oder Erg\u00e4nzung des Auftrages, so verl\u00e4ngert sich die Liefer-\/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.<\/p>\n<p>(3) Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist fr\u00fchestens mit dem sp\u00e4testen der nachstehenden Zeitpunkte:<br \/>\na) Datum der Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung,<br \/>\nb) Datum der Erf\u00fcllung aller dem Verk\u00e4ufer obliegenden technischen, kaufm\u00e4nnischen und sonstigen Voraussetzungen,<br \/>\nc) Datum, an dem der Verk\u00e4ufer eine vereinbarte Anzahlung oder Sicherheitsleistung erh\u00e4lt,<\/p>\n<p>jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben und nicht vor Kl\u00e4rung s\u00e4mtlicher technischer Einzelheiten sowie Eingang der vereinbarten Anzahlung. Die Versandbereitschaftsmeldung ist einer Lieferung gleichzusetzen.<\/p>\n<p>(4) Eine Lieferverz\u00f6gerung um sechs Monate berechtigt den Besteller nicht zur K\u00fcndigung des Vertrages.<\/p>\n<p><strong>9 Lieferverzug<\/strong><\/p>\n<p>(1) Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung des Verk\u00e4ufers durch seine Zulieferer abh\u00e4ngig.<\/p>\n<p>(2) Der Besteller ist nicht berechtigt, den Auftrag zur\u00fcckzuziehen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn Lieferungsverz\u00f6gerungen oder Beschr\u00e4nkungen durch h\u00f6here Gewalt, Unbrauchbarkeit eines wichtigen Arbeitsst\u00fcckes, Betriebsst\u00f6rungen, Produktionsunterbrechungen in Folge arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen oder des nicht rechtzeitigen oder l\u00fcckenlosen Hereinkommens der erforderlichen Rohstoffe bzw. des Halbmaterials, oder aus sonstigen Gr\u00fcnden entstehen, die der Verk\u00e4ufer nicht zu vertreten hat.<\/p>\n<p>(3) In den unter 1) und 2) genannten F\u00e4llen verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Umst\u00e4nde bei Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird der Verk\u00e4ufer in wichtigen F\u00e4llen dem Besteller baldm\u00f6glichst mitteilen.<\/p>\n<p>(4) Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verz\u00f6gert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch ein halbes Prozent des Rechnungsbetrages f\u00fcr jeden Monat berechnet. Der Besteller hat die M\u00f6glichkeit nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung \u00fcberhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, als die Pauschale. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen und den Besteller mit angemessener verl\u00e4ngerter Frist zu beliefern. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verz\u00f6gert, so \u00e4ndert dies nichts an der vereinbarten F\u00e4lligkeit der Zahlung.<\/p>\n<p><strong>10 R\u00fccktritt des Verk\u00e4ufers<\/strong><\/p>\n<p>(1) H\u00e4ngt die Lieferm\u00f6glichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gr\u00fcnden, die der Verk\u00e4ufer nicht zu vertreten haben, so ist der Verk\u00e4ufer zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Besteller steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.<\/p>\n<p>(2) Gleiches gilt, wenn aufgrund von h\u00f6herer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unm\u00f6glich wird und der Verk\u00e4ufer dies nicht zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen z\u00e4hlen insbesondere: Globale Lieferengp\u00e4sse, Feuer, \u00dcberschwemmung, Erdbeben, Arbeitskampf, Betriebsst\u00f6rungen, Streik und beh\u00f6rdliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko des Verk\u00e4ufers zuzurechnen sind. Der Besteller wird in den genannten F\u00e4llen unverz\u00fcglich \u00fcber die fehlende Lieferm\u00f6glichkeit unterrichtet. Bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Zahlungen werden zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p>(3) Deckungsk\u00e4ufe auf Kosten des Verk\u00e4ufers werden nicht anerkannt.<\/p>\n<p><strong>11 Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Versand erfolgt grunds\u00e4tzlich auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung des Liefergegenstandes an den K\u00e4ufer oder mit der \u00dcbergabe an Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder Versandbeauftragten, sp\u00e4testens mit Verlassen des Werks\/Lagers auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verk\u00e4ufer noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung und\/oder Inbetriebnahme \u00fcbernommen hat.<\/p>\n<p>(2) Dies gilt auch dann, wenn der Verk\u00e4ufer den Versand durchf\u00fchrt oder zur \u00dcbernahme der Sachkosten verpflichtet sind, wobei der Verk\u00e4ufer die Art des Versandes und des Weges frei bestimmen k\u00f6nnen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.<\/p>\n<p>(3) Die Verpackung wird vom Verk\u00e4ufer nach bestem Wissen und Gewissen ausgew\u00e4hlt. Eine Haftung f\u00fcr Verpackungsm\u00e4ngel oder Sch\u00e4den wird vom Verk\u00e4ufer jedoch nicht \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>(4) Die versandfertige Ware muss sofort abgerufen werden, sonst ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen und Lagergeb\u00fchr zu erheben.<\/p>\n<p>(5) Eine Transport-Versicherung erfolgt nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers. Auch mit der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber.<\/p>\n<p>(6) Soweit der Liefergegenstand abgenommen werden muss, ist die Abnahme f\u00fcr den Gefahren\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Die Abnahme muss unverz\u00fcglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferers \u00fcber die Abnahmebereitschaft durchgef\u00fchrt werden und darf durch blo\u00dfes Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels durch den K\u00e4ufer nicht verweigert werden.<\/p>\n<p>(7) Ist die Ware versandbereit und verz\u00f6gert sich die Versendung aus Gr\u00fcnden, die der K\u00e4ufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Das Gleiche gilt bei Verz\u00f6gerung der Abnahme und Anzeige der Abnahmebereitschaft entsprechend.<\/p>\n<p><strong>12 Abnahmeverweigerung\/Verzug, Vertragsstrafe<\/strong><\/p>\n<p>(1) Ger\u00e4t der Besteller mit der Abnahme der Ware oder mit der Bezahlung einer vereinbarten Anzahlung in Verzug oder verweigert der Besteller bereits vor F\u00e4lligkeit der Lieferung die Abnahme der Ware, so kann der Verk\u00e4ufer nach Setzen einer angemessenen Frist, welche mindestens 2 (zwei) Wochen betragen muss, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung (\u00a7 280 BGB) bzw. Schadenersatz wegen Verz\u00f6gerung der Leistung (\u00a7 280 BGB i.V.m. \u00a7 286 BGB) verlangen. Der Verk\u00e4ufer kann dann ohne Nachweis des durch Pflichtverletzung bzw. Verz\u00f6gerung entstandenen Schaden 30 % des vereinbarten Netto-Kaufpreises als pauschalen Schadenersatz verlangen. Dem Besteller bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass im konkreten Fall kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n<p><strong>13 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum an den gelieferten Maschinen und Zubeh\u00f6r solange vor, bis der Besteller s\u00e4mtliche Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Verk\u00e4ufer beglichen, insbesondere den Saldenausgleich herbeigef\u00fchrt hat.<\/p>\n<p>(2) Der Kunde ist zur Sicherungs\u00fcbereignung oder Verpf\u00e4ndung der Ware nicht befugt.<\/p>\n<p>(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antragstellung auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens ist der Verk\u00e4ufer zur R\u00fccknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der K\u00e4ufer zur Herausgabe verpflichtet. In der Zur\u00fccknahme der Kaufsache durch den Verk\u00e4ufer liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn der Verk\u00e4ufer h\u00e4tte ihn ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt. Der Verk\u00e4ufer ist nach R\u00fccknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des K\u00e4ufers \u2013 abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten \u2013 anzurechnen.<br \/>\n(4) Der Besteller ist verpflichtet, die vom Verk\u00e4ufer gelieferten Maschinen und Zubeh\u00f6r bis zum vollst\u00e4ndigen Eigentums\u00fcbergang auf pfleglich zu behandeln; insbesondere ist der Besteller verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Weist er den Abschluss einer solchen Versicherung nicht gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer nach, so ist dieser berechtigt, selbst eine solche Versicherung auf Kosten des K\u00e4ufers abzuschlie\u00dfen. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der K\u00e4ufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchf\u00fchren.<br \/>\n(5) Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, so dass der Verk\u00e4ufer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO erheben oder den R\u00fccktritt erkl\u00e4ren kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller f\u00fcr den dem Verk\u00e4ufer entstandenen finanziellen Ausfall.<br \/>\n(6) Der Besteller ist nur nach Genehmigung des Verk\u00e4ufers berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen. F\u00fcr den Falle des Weiterverkaufes. tritt der Besteller dem Verk\u00e4ufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegen den Drittk\u00e4ufer in H\u00f6he des mit dem Verk\u00e4ufer vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach Abtretung erm\u00e4chtigt. Die Befugnis des Verk\u00e4ufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Der Verk\u00e4ufer verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t, insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann der Verk\u00e4ufer verlangen, dass der Besteller dem Verk\u00e4ufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6renden Unterlagen aush\u00e4ndigt und dem Schuldner (bzw. Dritten) die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die dem Verk\u00e4ufer nicht geh\u00f6ren, weiterverkauft, so gilt die Forderung des K\u00e4ufers gegen den Abnehmer in H\u00f6he des zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.<\/p>\n<p>(7) Der Verk\u00e4ufer verpflichtet sich, ihm zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % \u00fcbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verk\u00e4ufer.<\/p>\n<p>(8) Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht oder der Einl\u00f6sung f\u00e4lliger Wechsel oder Schecks ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine \u00dcberschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist Vergleichs- oder Insolvenzantrag gestellt, so ist der Verk\u00e4ufer wir berechtigt, s\u00e4mtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an uns zu nehmen; ebenso kann der Verk\u00e4ufer die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend machen; dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse des Bestellers. Der Besteller gew\u00e4hrt dem Verk\u00e4ufer und\/oder dessen Beauftragten w\u00e4hrend der Gesch\u00e4ftszeit Zutritt zu seinen s\u00e4mtlichen Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen. Das Verlangen der Herausgabe oder Inbesitznahme stellt keinen R\u00fccktritt vom Vertrag dar. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Anspr\u00fcche aus deren Erl\u00f6s zu befriedigen.<\/p>\n<p><strong>14 Verarbeitung \/ Umbildung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den K\u00e4ufer stets f\u00fcr den Verk\u00e4ufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen nicht dem Verk\u00e4ufer geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwirbt der Verk\u00e4ufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.<\/p>\n<p>(2) Wird die Kaufsache mit anderen, nicht dem Verk\u00e4ufer geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt, so erwirbt der Verk\u00e4ufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des K\u00e4ufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der K\u00e4ufer anteilsm\u00e4\u00dfig an dem Verk\u00e4ufer Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der K\u00e4ufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr den Verk\u00e4ufer. Wird die Kaufsache mit anderen beweglichen Gegenst\u00e4nden zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer anteilsm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt, soweit die Hauptsache ihm geh\u00f6rt. F\u00fcr die durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die Vorbehaltsware.<\/p>\n<p>(3) Der K\u00e4ufer tritt an den Verk\u00e4ufer auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen des Verk\u00e4ufers an ihn ab, welche durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundst\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen.<\/p>\n<p><strong>15 Transportsch\u00e4den, Gebrauchte Produkte<\/strong><\/p>\n<p>(1) Transportsch\u00e4den sind dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalit\u00e4ten hat der K\u00e4ufer mit dem Frachtf\u00fchrer zu regeln, insbesondere alle notwendigen Feststellungen zur Wahrung von R\u00fcckgriffsrechten gegen\u00fcber Dritten zu treffen. Soweit handels\u00fcblicher Bruch, Schwund oder \u00e4hnliches in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.<\/p>\n<p>(2) Beim Verkauf von gebrauchten Produkten ist die Gew\u00e4hrleistung des Verk\u00e4ufers ausgeschlossen, soweit nicht nachstehend etwas Abweichendes geregelt ist. Gebrauchte Maschinen werden seitens des Verk\u00e4ufers mit dem noch vorhandenen Zubeh\u00f6r in dem Zustand geliefert, in welchem sie sich bei Vertragsschluss befinden. Jede Haftung f\u00fcr offene und versteckte M\u00e4ngel ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Maschine vorher vom K\u00e4ufer nicht besichtigt worden ist, es sei denn, der Verk\u00e4ufer hat ihr bekannte M\u00e4ngel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Sache \u00fcbernommen.<\/p>\n<p><strong>16 Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Ist der Kauf f\u00fcr beide Teile ein Handelsgesch\u00e4ft, so hat der Besteller die Ware unverz\u00fcglich nach Erhalt, l\u00e4ngstens innerhalb von 10 Tagen, soweit dies nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich Anzeige zu machen. Unterl\u00e4sst der Besteller diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei Untersuchung der Ware nicht erkennbar war. Im \u00dcbrigen gelten die \u00a7\u00a7 377 ff. HGB.<\/p>\n<p>(2) Die ger\u00fcgte Ware ist unver\u00e4ndert zur Besichtigung und \u00dcberpr\u00fcfung durch den Verk\u00e4ufer bereitzuhalten. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber gegen die Verpflichtung verst\u00f6\u00dft. Die Haftung entf\u00e4llt auch dann, wenn der Auftraggeber die von uns gelieferte und von ihm ger\u00fcgte Ware ver\u00e4ndert oder falsch angewendet hat.<\/p>\n<p>(3) F\u00fcr die durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgem\u00e4\u00df und ohne vorherige Genehmigung des Verk\u00e4ufers vorgenommenen \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, wobei der Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich zu benachrichtigen ist, hat der K\u00e4ufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Verk\u00e4ufer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Unabh\u00e4ngig vom Vorliegen eines Mangels erl\u00f6schen die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche auch dann, wenn ohne die Genehmigung des Verk\u00e4ufers seitens des K\u00e4ufers oder eines Dritten \u00c4nderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.<\/p>\n<p>(4) Die Gew\u00e4hrleistung ist bei Beanstandung von M\u00e4ngeln nach Wahl des Verk\u00e4ufers auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschr\u00e4nkt. Der K\u00e4ufer hat dem Verk\u00e4ufer stets Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Im Falle eines St\u00fcckkaufes reduziert sich die Nacherf\u00fcllung auf M\u00e4ngelbeseitigung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verk\u00e4ufers \u00fcber. F\u00fcr alle Waren gelten unabh\u00e4ngig davon erg\u00e4nzend Garantiebestimmungen, soweit die Waren mit solchen vom Hersteller versehen worden sind.<\/p>\n<p>(4) Im Falle der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung ist der Verk\u00e4ufer verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten bis zur H\u00f6he des Kaufpreises zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erh\u00f6hen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch. Aus- und Einbaukosten hat die Verk\u00e4uferin jedoch nur dann zu tragen, wenn die Voraussetzungen einer verschuldensabh\u00e4ngigen Schadensersatzhaftung gegeben sind. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, so ist der K\u00e4ufer nach seiner Wahl berechtigt, R\u00fccktritt oder Minderung zu verlangen. Stellt der Mangel eine unerhebliche Pflichtverletzung dar, so kann der K\u00e4ufer weder vom Vertrag zur\u00fccktreten noch Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangen.<\/p>\n<p>(5) Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, bez\u00fcglich ein- und desselben Mangels drei Nachbesserungsversuche vorzunehmen. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachen des Vertrags verlangen. Die Frist betr\u00e4gt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg gef\u00fchrt haben.<br \/>\n(6) Das Recht des Bestellers, Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln geltend zu machen, verj\u00e4hrt in einem Jahr; die Frist beginnt mit der Ablieferung der Sache beim Besteller.<\/p>\n<p><strong>17 Einschr\u00e4nkung und Abwicklung der Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verk\u00e4ufer \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus nachfolgenden Gr\u00fcnden entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, ungeeignete, unsachgem\u00e4\u00dfe oder nicht planentsprechende Durchf\u00fchrung von bauseits zu \u00fcbernehmenden Fundamenterstellungsarbeiten oder vergleichbaren Vorbereitungsarbeiten, nat\u00fcrliche Abnutzung (Verschlei\u00df), fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, ungeeigneter Baugrund, mechanische, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse, sofern sie nicht auf das Verschulden des Verk\u00e4ufers zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<br \/>\n(2) Beim Kauf von Steinbearbeitungsmaschinen gilt zwischen den Vertragspartnern als vereinbart, dass der Besteller diese lediglich im Einschichtbetrieb verwendet. Zum Einschichtbetrieb z\u00e4hlen maximal 2000 Maschinenstunden im Jahr. F\u00fcr Sch\u00e4den oder vorzeitigen Verschlei\u00df an der Maschine, welche dadurch entstehen, dass der Besteller die Maschine im Mehrschichtbetrieb bzw. \u00fcber 2000 Stunden im Jahr einsetzt, haftet der Verk\u00e4ufer nicht.<\/p>\n<p>(3) Gew\u00e4hrleistung wird nur im Mangelfall geleistet. Keinen Mangel stellt es dar, wenn<\/p>\n<p>&#8211; nicht maschinengerechte Steinst\u00fccke verwendet wurden, wie sie im technischen Handbuch beschreiben werden<\/p>\n<p>&#8211; wenn \u00fcbliche Toleranzen bei der Bearbeitung von Steinst\u00fccken auftreten, die eine branchen\u00fcbliche Nachbearbeitung erfordern.<\/p>\n<p>&#8211; das bearbeitete Material Fehler aufweist, die zu Bearbeitungsproblemen f\u00fchren<\/p>\n<p>&#8211; Politurprobleme auftauchen<\/p>\n<p>&#8211; Schleifwerkzeuge bzw. S\u00e4gebl\u00e4tter falsch benutzt werden<\/p>\n<p><strong>18 Gew\u00e4hrleistungsfrist<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Gew\u00e4hrleistungsfrist bel\u00e4uft sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der durch den Verk\u00e4ufer gelieferten Ware bei dem K\u00e4ufer. Die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsfristen bleiben in folgenden F\u00e4llen unber\u00fchrt:<\/p>\n<p>&#8211; Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<\/p>\n<p>&#8211; Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung seitens des Verk\u00e4ufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen.<\/p>\n<p>Unber\u00fchrt bleibt die Verj\u00e4hrungsfrist auch im Falle eines Lieferregresses nach den \u00a7\u00a7 478, 479 BGB; sie betr\u00e4gt f\u00fcnf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.<\/p>\n<p><strong>19 weitere Schadensersatzanspr\u00fcche, Verweigerungsrecht, gebrauchte Sachen,<\/strong><\/p>\n<p>(1) Weitere Anspr\u00fcche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht an dem gelieferten Gegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den F\u00e4llen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes bei Personen- oder Sachsch\u00e4den gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verk\u00e4ufer nur f\u00fcr den vertragstypischen, vern\u00fcnftigerweise vorhersehbaren Schaden, nicht jedoch f\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den einschlie\u00dflich entgangenem Gewinn, sofern es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer handelt.<\/p>\n<p>(2) Der Verk\u00e4ufer kann die Beseitigung von M\u00e4ngeln verweigern, solange der Besteller mit seinen Verpflichtungen, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, in Verzug ist.<\/p>\n<p>(3) Die oben stehenden Regelungen zur Gew\u00e4hrleistung gelten nur f\u00fcr den Kauf fabrikneuer G\u00fcter. Beim Verkauf gebrauchter Maschinen ist eine Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel \u2013 soweit gesetzlich zul\u00e4ssig \u2013 ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(4) Besondere Bestimmungen f\u00fcr Maschinen einschlie\u00dflich Software-Steuerung:<\/p>\n<p>a) Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt f\u00fcr die gelieferte Maschine und die Steuerungs-Software ein Jahr. Sie beginnt mit der Ablieferung. Im Falle einer f\u00f6rmlichen Abnahme mit dem Datum der Abnahme.<\/p>\n<p>b) Grunds\u00e4tzlich ist die Haftung auf die Schadensarten begrenzt, die typischerweise von ihr betroffen sind. Atypische Geschehensverl\u00e4ufe sind hiervon nicht erfasst.<\/p>\n<p>c) Die Haftung f\u00fcr M\u00e4ngelfolgesch\u00e4den einschlie\u00dflich entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen, sofern es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer handelt.<\/p>\n<p>d) Die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>20 sonstiger Schadensersatz<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verk\u00e4ufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der K\u00e4ufer Schadensersatzanspr\u00fcche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, einschlie\u00dflich von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit der Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Verk\u00e4ufers beruhen. Soweit dem Verk\u00e4ufer keine vors\u00e4tzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>(2) Der Verk\u00e4ufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der K\u00e4ufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.<\/p>\n<p>(3) Soweit dem K\u00e4ufer im \u00dcbrigen wegen einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung des Verk\u00e4ufersauf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<\/p>\n<p>(4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit bleibt unber\u00fchrt. Dies gilt auch f\u00fcr die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>(5) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen ist auch die Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel<\/p>\n<p>&#8211; durch Korrosion oder gew\u00f6hnliche Abnutzung. Die Gew\u00e4hrleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschlei\u00dfteilen. Verschlei\u00dfteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Beim Verkauf einer Maschine liegt diesen Gew\u00e4hrleistungsregelungen eine Verwendung im Einschichtbetrieb zugrunde;<\/p>\n<p>&#8211; bei Sch\u00e4den, die durch \u00e4u\u00dferen Einfluss, unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung bzw. Aufstellung oder Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, mangelhafte Bedienung, Wartung, \u00dcberbeanspruchung oder fehlerhafte bzw. nachl\u00e4ssige Behandlung durch den K\u00e4ufer oder seine Abnehmer entstanden sind;<\/p>\n<p>&#8211; f\u00fcr die Folgen unsachgem\u00e4\u00dfer und ohne die Einwilligung des Verk\u00e4ufers vorgenommenen \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten des K\u00e4ufers;<\/p>\n<p>&#8211; wenn gesetzliche oder seitens des Verk\u00e4ufers erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften von dem K\u00e4ufer oder seinem Abnehmer nicht befolgt werden, es sei denn, dass der Mangel nicht auf diese Nichtbeachtung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p>\n<p>(6) Soweit die Haftung des Verk\u00e4ufers ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, den gesetzlichen Vertretern und Erf\u00fcllungsgehilfen des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p><strong>21 Erf\u00fcllungsverpflichtung, Unm\u00f6glichkeit<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Lieferverpflichtung des Verk\u00e4ufers unterliegt dem Vorbehalt der ordnungsgem\u00e4\u00dfen, vollst\u00e4ndigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Im Falle der nicht richtigen oder nicht rechtzeitigen Belieferung durch Lieferanten sowie Voreigent\u00fcmer der Ware haftet der Verk\u00e4ufer nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, die der Verk\u00e4ufer nicht zu vertreten hat. Sofern eine solche nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung dem Verk\u00e4ufer die Lieferung und Leistung wesentlich erschwert oder unm\u00f6glich macht und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist der Verk\u00e4ufer zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Ist die Behinderung nur von vor\u00fcbergehender Dauer, verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen bzw. verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem K\u00e4ufer infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>(2) Wenn der Verk\u00e4ufer die gesamte Leistung vor Gefahr\u00fcbergang unm\u00f6glich wird, kann der K\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten. Im Falle einer teilweisen Unm\u00f6glichkeit gilt die vorstehende Regelung nur f\u00fcr den entsprechenden Teil. Der K\u00e4ufer kann in diesem Fall jedoch vom Gesamtvertrag zur\u00fccktreten, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung nachweisen kann.<\/p>\n<p>(3) F\u00fcr den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne von Ziffer 10.2 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, sofern sie auf Betrieb des Verk\u00e4ufers erheblich einwirken, steht dem Verk\u00e4ufer das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Verschlechterungen der finanziellen Lage des Bestellers oder nachtr\u00e4gliches bekannt werden von Tatsachen, welche gegen die Bonit\u00e4t des Bestellers sprechen, berechtigen den Verk\u00e4ufer ebenfalls zum R\u00fccktritt vom Vertrag. Tritt der Verk\u00e4ufer aus den vorstehenden Gr\u00fcnden vom Vertrag zur\u00fcck, so hat der Besteller keinerlei Schadensersatzanspr\u00fcche.<\/p>\n<p>(4) Tritt die Unm\u00f6glichkeit w\u00e4hrend des Annahmeverzuges des K\u00e4ufers ein oder ist der K\u00e4ufer f\u00fcr den Umstand, auf Grund dessen der Verk\u00e4ufer nicht zu leisten braucht, allein oder weit \u00fcberwiegend verantwortlich, so bleibt der K\u00e4ufer zur Erf\u00fcllung verpflichtet.<\/p>\n<p>(5) Nach R\u00fccktritt durch den Verk\u00e4ufer vom Vertrag bzw. nach ihrer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, zur\u00fcckgenommene Ware frei zu verwerten.<\/p>\n<p><strong>22 Schlussbestimmungen.<\/strong><\/p>\n<p>(1) F\u00fcr den Fall der Lieferung au\u00dferhalb Deutschlands ist der Besteller daf\u00fcr verantwortlich und haftbar, insbesondere f\u00fcr Sach- und Personensch\u00e4den, dass die seitens des Verk\u00e4ufers gelieferte Maschine den Normen des Drittstaats entspricht, er stellt den Verk\u00e4ufer insoweit von der Haftung frei.<\/p>\n<p>(2) Im Falle der \u00dcbertragung des gesamten oder eines Teils des Betriebes des Verk\u00e4ufers stimmt der Besteller allen Abtretungen von Forderungen zu und tritt in das Gesch\u00e4ftsverh\u00e4ltnis mit dem neuen Inhaber des Betriebes ein.<\/p>\n<p>(3) Der Besteller ist verpflichtet, dem Verk\u00e4ufer jede Einstellung bzw. Ver\u00e4nderung Dritter an der gelieferten Maschine mitzuteilen, und haftet daf\u00fcr.<\/p>\n<p>(4) Die Abnahme der Maschine findet in den Betriebsr\u00e4umen des Bestellers statt. Der Besteller hat den Mitarbeitern des Verk\u00e4ufers dazu Zutritt zu seinen Betriebsr\u00e4umen zu gestatten und die Abnahme innerhalb von 7 Tagen nach Aufstellung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>(5) Bei Inzahlungnahme von Gebrauchtmaschinen ist der Besteller verantwortlich f\u00fcr Abbau der Maschine und Vorbereitung f\u00fcr das Laden und das Laden selber. Der Verk\u00e4ufer schuldet nur die Bereitstellung eines Transpostfahrzeugs.<\/p>\n<p><strong>23 Anwendbares Recht, Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p>(1) F\u00fcr die Vertr\u00e4ge und die Rechtshandlungen, die zu ihrem Abschluss gef\u00fchrt haben und zu ihrer Ausf\u00fchrung vorgenommen werden, gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(2) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Zahlung und die Warenlieferung der Gesch\u00e4ftssitz des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p>(3) Bei allen sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten ist M\u00fcnchen ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Der Verk\u00e4ufer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers oder am Sitz des Verk\u00e4ufers zu klagen.<br \/>\n(4) Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Gesch\u00e4ftsverbindung erhaltenen Daten \u00fcber den K\u00e4ufer- auch wenn diese von Dritten stammen &#8211; im Sinne des geltenden deutschen und europ\u00e4ischen Datenschutzrechts zu bearbeiten und zu speichern und durch von der Verk\u00e4uferin beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.<\/p>\n<p><strong>24 Salvatorische Klausel<\/strong><\/p>\n<p>Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile l\u00e4sst die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Regelungen unber\u00fchrt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche \u00c4nderung des Vertragsinhaltes herbeigef\u00fchrt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbed\u00fcrftiger Sachverhalt nicht ausdr\u00fccklich geregelt ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Comandulli Costruzioni Meccaniche srl verweisen wir Sie zu https:\/\/comandulli.it\/privacy-policy\/informativa-clienti\/ Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der Comandulli GmbH [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":364,"parent":1477,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-1485","page","type-page","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/comandulli.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1485","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/comandulli.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/comandulli.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/comandulli.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/comandulli.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1485"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/comandulli.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1485\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2390,"href":"https:\/\/comandulli.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1485\/revisions\/2390"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/comandulli.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1477"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/comandulli.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/364"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/comandulli.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1485"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}